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   BGH, 03.06.1997 - XI ZR 283/96   

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https://dejure.org/1997,10470
BGH, 03.06.1997 - XI ZR 283/96 (https://dejure.org/1997,10470)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1997 - XI ZR 283/96 (https://dejure.org/1997,10470)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - XI ZR 283/96 (https://dejure.org/1997,10470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist durch Mitteilung des falschen Zustellungsdatums durch den Korrespondenzanwalt bei Erteilung des Revisionsauftrags - Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233, § 85 Abs. 2
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrages; Ermittlung und Mitteilung des Zustellungsdatums

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 362/95

    Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - XI ZR 283/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96, BGHR ZPO § 233 Empfangsbekenntnis 2 m.w.Nachw. und vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95, NJW 1996, 1968).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - XI ZR 283/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96, BGHR ZPO § 233 Empfangsbekenntnis 2 m.w.Nachw. und vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95, NJW 1996, 1968).
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